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Notartermin: Notarielle Beurkundung des Grundstückskaufvertrags

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Bild von Konstantin Matern - Autor auf Hausbauen24.eu
Konstantin Matern
Autor & Heimwerker
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Artikel wurde geprüft am 07.12.2023

Das war der Notartermin. Wir waren letzte Woche beim Notar in Lehrte, um unseren Grundstückskaufvertrag zu unterschreiben. Eine notarielle Beurkundung ist beim Grundstückskauf gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Beurkundung wäre der Vertrag sonst unwirksam. Wer mit Bauträger baut, muss auch den Werkvertrag beurkunden lassen. Welche Erfahrungen wir gemacht haben und wie es bei uns ablief, beschreibe ich in diesem (kurzen) Beitrag.

Meine Empfehlungen für Bauherren:

📃 Inhaltsverzeichnis

Vor einigen Wochen hatten wir bereits einen Entwurf des Kaufvertrags erhalten. Zwei Wochen mussten wir mindestens warten bis wir beim Notar einen Termin für die Beurkundung machen konnten. Die Zeit haben wir genutzt, um den Entwurf genau durchzulesen und fragen an die Stadt Sehnde zu stellen. Neben dem Vertrag haben wir in digitaler Form auch folgende Unterlagen erhalten:

Man sollte unbedingt den Vertragsentwurf vor Unterzeichnung prüfen. Selbst wenn der Notar den Vertrag aufsetzt, heißt das noch nicht, dass die eigenen Interessen gewahrt werden. Insbesondere Altlasten und Erschließungskosten sollten geregelt sein. Wir haben uns den Vertrag vorher durchgelesen und nicht verständliche Absätze markiert. Die wurden dann mit dem Architekten durchgesprochen und ausstehende Fragen der Stadt (Verkäufer) oder zuletzt beim Notar gestellt.

Aufgaben des Notars, Kosten des Notars und Bezahlung

Der Notar vertritt nicht die Interessen des Käufers. Das heißt, dass er lediglich die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen im Vertrag beurteilt. Ein Notar sieht vor Beurkundung in das Grundbuch ein und schaut nach Belastungen auf dem Grundstück und stellt Eigentumsverhältnisse fest. Falls ein Kreditgeber im Spiel ist, trägt der Notar eine Grundschuld im Grundbuch ein. So eine Eintragung ist für die Hausbank eine Art Kreditsicherheit. Die Kosten des Notars trägt der Käufer.

Notarielle Beurkundung
Notarielle Beurkundung

Daher sollte man auch das Recht wahrnehmen den Notar seines Vertrauens selbst zu bestimmen. Da wir das Grundstück von der Stadt kaufen, haben wir uns den Notar von der Stadt vorschlagen lassen. Die Notarkosten betragen etwa 1,5% von Grundstückspreis. Das sollen bei uns dann etwa 1.071 Euro sein. Der Rechner von Interhyp zeigt uns inklusive Eintragung einer Grundschuld rund 1.358,98 Euro an – was mir auch realistischer erscheint. Mal schauen wie viel es tatsächlich werden.

Thema Bezahlung

Bei unserem Termin hat der Notar es so ähnlich gesagt: Als guter Grundstückskäufer zahlen Sie schnellstmöglich und als Bürger so spät wie möglich. Tatsächlich macht es Sinn den Kaufpreis so spät wie möglich zu zahlen. Denn je später die Zahlung erfolgt, desto größer der eigene wirtschaftliche Vorteil. Der Kaufpreis sollte frühestens nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch geschehen. 

Tipp: Vor Abschluss des Kaufvertrags sollten Höhe und Zeitpunkt der Kaufpreiszahlungen mit der kreditgebenden Bank abgestimmt sein, damit das Geld rechtzeitig für die Kaufpreiszahlung auf dem Konto ist.

Tipps zum Notartermin

Den Vertragsentwurf haben wir mitgenommen, um beim Vorlesen des Notars mitlesen zu können. Das geschieht meist schnell und man kann so überprüfen, ob man tatsächlich den gleichen Vertrag unterschreibt, den man zuvor per Post als Entwurf erhalten hat. Mündliche Absprachen sind nicht gültig – alles muss schriftlich festgehalten werden!

Mitbringen sollte man folgende Unterlagen:

Thema Auflassungsvormerkung

Falls man ein Grundstück von einer Privatperson oder einem Unternehmen kauft, sollte man immer eine Auflassungsvormerkung vornehmen lassen. Dadurch wird beim Kauf das Eigentum abgesichert. Der Notar trägt den Käufer erst nach Zahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbsteuer im Grundbuch ein. Bis die Zeit vergangen ist, könnte der Verkäufer theoretisch das Grundstück an einen anderen Käufer verkaufen.

Damit das nicht möglich ist, wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Man sichert sich dadurch auch vor Insolvenz des Verkäufers oder einer Zwangsvollstreckung ab – alles Dinge, die den Erwerb gefährden können. Die Kosten sind vergleichsweise gering. Bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro liegen die Gerichtskosten bei etwas mehr als 200 Euro.

Ablauf des Notartermins

Vorab hatte ich bereits im Netz recherchiert wie lange so ein Notartermin dauert. Eigentlich geht dieser 45 bis 60 Minuten. Bei uns hatte er 1 und halb Stunden gedauert. Es war aber auch eine lockere Stimmung und zum Schluss Zeit für ein kleines Gespräch drin. Anwesend waren bei uns der Notar und ein Vertreter der Stadt. Es wurde zunächst geklärt, dass wir tatsächlich wir sind (Vorlage der Personalausweise).

Thema

  1. Feststellung der Personalien
  2. Vorlesen des Kaufvertrags
  3. Fragen stellen
  4. Übernahme von Änderungen
  5. Unterschrift des Kaufvertrags
  6. Aushändigung der beglaubigten Fotokopie des Kaufvertrags
  7. Falls notwendig: Bestellung der Grundschuld

Die Ausweise wurden fotokopiert und die Kopien mussten von uns unterschrieben werden (Einverständnis, dass der Notar das kopieren darf). Anschließend hat der Notar den Vertrag vorgelesen. Hier hat man jetzt letztmals die Chance seine Fragen zu stellen und Änderungen vorzuschlagen – diese Chance haben wir auch genutzt. Unser Notar war aber auch so freundlich von sich aus einige Punkte zu erläutern. Änderungen seitens des Käufers oder Verkäufers nimmt der Notar im Vertrag handschriftlich auf.

Sobald der Kaufvertrag vorgelesen ist, wird dieser mit allen Änderungen neu ausgedruckt. Unterschreiben müssen dann Verkäufer, Käufer und Notar. Anschließend bekommt man dann eine vom Notar beglaubigte Fotokopie des Kaufvertrags. Das Original verbleibt beim Notar. Eigentümer des Grundstücks ist man erst nach Eintragung im Grundbuch.

Felix Daumen hoch

Wie war euer Notartermin?

Wie war bei euch der Notartermin oder steht er noch an? Wir freuen uns über jeden Kommentar.

Konstantin Matern Portrait kariert transparent

Geschrieben von Konstantin Matern

Mein erstes Haus habe ich als Heimwerker mit vielen Eigenleistungen zusammen mit meiner Frau, Familie und Freunden gebaut. Seitdem gibt es von mir hier immer wieder Heimwerker-Tipps, DiY-Projekte und Kaufratgeber-Artikel. Aufgrund meiner praktischen Erfahrungen weiß ich genau, worauf Heimwerker und Handwerker achten.

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1 Kommentar zu „Notartermin: Notarielle Beurkundung des Grundstückskaufvertrags“

  1. Ich finde es sehr interessant, dass der Notar sich lediglich mit der Gesetzeseinhaltung beschäftigt. In meinen bisherigen Erfahrungen hatte ich eher das Gefühl, dass eben meine Interessen vertreten werden – genau wie bei dem Hauskauf vor drei Jahren. Wobei unser Notar auch eher in neutralen Tönen Tipps gab, genau wie bei dem Beispiel mit der Bezahlung.

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