Wegen gesetzlichen Vorgaben ist die Anmeldung einer Mini-PV-Anlage in Deutschland Pflicht. Hier erfährst du, worauf du bei der Anmeldung beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister achten musst, wenn du ein Balkonkraftwerk anmelden möchtest. Da ich bei meinen Eltern eine solche Mini-PV-Anlage installieren möchte, musste ich mich damit beschäftigen und habe hier alle relevanten Informationen zusammengestellt.

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- Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister (MaStR) Pflicht.
- Die Leistungsgrenze beträgt 600 Watt. Es gibt bereits Wechselrichter mit 800 Watt, die gedrosselt geliefert werden.
- Eine Anmeldung im MaStR muss bis 1 Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.
Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Sobald du als Mieter oder Eigentümer mit einem Balkonkraftwerk Strom selbst erzeugst und in das Haushaltsnetz einspeist, musst du dein Balkonkraftwerden anmelden – egal welche Größe du kaufst.
Für kleine Anlagen mit einer Leistung bis 600 Watt ist das Verfahren aber vereinfacht. Immerhin braucht man keine Genehmigung, muss aber als Anlagebetreiber trotzdem Formulare ausfüllen.
Für die Anmeldung musst du dein Balkonkraftwerk der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) melden. Bis Mai 2024 war es noch erforderlich dem Stromnetzbetreiber das neue Balkonkraftwerk zu melden . Immerhin darf man das selbst machen und muss nicht den Elektromeister beauftragen. Eine Genehmigung ist auch nicht erforderlich. Es reicht also die Anmeldung.

Wann ist keine Anmeldung erforderlich?
Wenn dein Balkonkraftwerk keinen Strom ins Netz einspeist, gibt es keine Anmeldepflicht. Sie dürfen dann auch nur als sogenannte Inselanlage ohne Netzanschluss betrieben werden.
600 Watt vs. 800 Watt: Flexibilität durch Drosselung
Viele Anlagebetreiber wählten in der Vergangenheit ein Balkonkraft mit 800 Watt, so wie dieses Balkonkraftwerk Komplett-Set mit 800 Watt. Der Grund: Die gesetzlich zulässige Höchstgrenze wurde erst Mai 2024 erhöht. Damit bis dahin alles rechtens ablief, musste aber der Wechselrichter auf 600 Watt begrenzt bleiben.
Kriterium | 600 Watt System | 800 Watt System |
---|---|---|
Energieertrag pro Jahr: | Ca. 570 kWh (600 W * 950 kWh/kW) | Ca. 760 kWh (800 W * 950 kWh/kW) |
Stromersparnis pro Jahr: | 171 € | 228 € |
Amortisationszeit: | ca. 2,63 Jahre | ca. 1,97 Jahre |
Einige Wechselrichter-Hersteller boten daher eine Drosselung auf 600 Watt und die Option die vollen 800 Watt Leistung per Software nachträglich freizuschalten. Daher ist es gut ein System zu wählen, wie das zuvor erwähnte Komplettset mit Wifi (Wechselrichter Hoymiles HMS800).
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Ob man 600 Watt oder 800 Watt wählt, macht viel aus. Du kannst mit meinem Rechner kostenlos berechnen, wann sich dein Balkonkraftwerk amortisiert.
Zum Balkonkraftwerk RechnerWer darf Balkonkraftwerke anmelden?
Als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses, kannst du die Anlage direkt selbst anmelden. Wer zur Miete wohnt, muss die Zustimmung des Vermieters haben und darf sein Balkonkraftwerk anmelden.
Außerdem können auch Installateure ein Balkonkraftwerk anmelden, wenn sie vom Eigentümer oder Mieter beauftragt werden. Zuletzt kann auch ein Dritter die Anmeldung durchführen, wenn eine Vollmacht ausgestellt wurde.
Balkonkraftwerk anmelden beim Netzbetreiber

Neuerung 2024
Seit Mai 2024 ist das Solarpaket 1 in Kraft getreten. Damit hat die Regierung die Anmeldung beim Netzbetreiber überflüssig gemacht. Es ist seitdem nur noch eine schnelle Registrierung im Marktstammdatenregister notwendig.
Beim Netzbetreiber solltest du bereits bevor du die Anlage an das Stromnetz anschließt, diese dem Stromnetzbetreiber melden. So geht’s:
Update seit Mai 2024
Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr erforderlich!
Schritt 1
Erstelle ein formloses Schreiben an deinen zuständigen Netzbetreiber. Teile darin mit, dass du zukünftig ein Balkonkraftwerk mit Netzanschluss betreiben möchtest. Vorlagen dafür bekommst du beim VDE (Verband der Elektrotechnik) oder der DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V.). Einige Netzbetreiber haben auch eigene Vorlagen.
Avacon hat beispielsweise ein Hausanschlussportal über das man ein Kundenkonto anlegen kann und das Balkonkraftwerk dort anmeldet.
Musterschreiben für Anmeldung beim Netzbetreiber
Dein Name, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Netzbetreiber Anschrift (Ermitteln unter https://störungsauskunft.de)
Dein Ort, Datum
Anschlussnutzer
Name, Vorname: ________________________
Straße, Hausnummer: ________________________
PLZ, Ort: ________________________
Zählernummer: ________________________
Anmeldung einer Photovoltaikanlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben melde ich eine PV-Anlage mit 600 Watt Photovoltaikleistung an Ihrem Netz an. Sollte ein Zählertausch erforderlich sein, widerspreche ich einer Kostenrechnung.
___________________________
Ort, Datum Unterschrift
Schritt 2
Sende das Schreiben vor dem Einstecken deines Balkonkraftwerks rechtzeitig ab.
Schritt 3
Der Netzbetreiber bestätigt dir das und wird eventuell einen Zählerwechsel durchführen.
Balkonkraftwerk anmelden im Marktstammdatenregister
Für die Anmeldung deiner Anlage im Marktstammdatenregister hast du 1 Monat nach Inbetriebnahme Zeit. Bis dann musst du dein Balkonkraftwerk registrieren. Nachfolgend sind die wichtigen Schritte für die Anmeldung.
Registrierung als Anlagenbetreiber starten
Registriere dich im Marktstammdatenregister unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR als Anlagenbetreiber. Wähle im Assistenten „Betreiber einer Stromerzeugungsanlage“
Benutzerkonto anlegen
Gebe alle Daten des Anlagebetreibers ein. Dazu zählen Informationen zur Adresse, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum. Wähle ein sicheres Passwort. Dieses brauchst du später, falls du etwas an der Mini-PV-Anlage ändern möchtest.
Balkonkraftwerk registrieren
Wähle Stromerzeugung bei „Art der Einheit“ und „Solare Strahlungsenergie“ bei Art der Stromerzeugung. Anschließend vergibt man noch einen Anzeige-Namen, wie „Balkonkraftwerk Garage“.
Nun müssen die technischen Daten der Anlage angegeben werden. Das sind: Datum der Inbetriebnahme, Geografische Daten, Bruttoleistung in kW, Wechselrichterleistung in kW und den Einrichtungsort der Solaranlage. Bei letzterem wählt man „Steckerfertige Erzeugungsanlage“.
Zuletzt muss man noch den regionalen Anschlussnetzbetreiber auswählen. Dabei hilft das MaStR, da es ja bereits die Adresse kennt.
Die Anmeldung ist wirklich intuitiv und es gibt in den einzelnen Schritten auch Erklärungen. Die Anmeldung der PV-Anlage mit Speicher habe ich ja auch bereits durchgeführt und die war auch relativ leicht.
Wie lange dauert die Anmeldung?
Das Ausfüllen des Formulars beim Netzbetreiber dauert nur 5 Minuten. Folgende Angaben müssen wir beim Netzbetreiber machen:
- Name und Adresse des Anlagenbetreibers
- Telefonnummer und E-Mailadresse
- Zählernummer
- Leistung der Module (Gesamt-Watt)
- Einzelne Modulleistung (2 x 400 Watt)
- Wechselrichterleistung (600 / 800 Watt)
- Geplantes Inbetriebnahmedatum
Die Anmeldung ist übrigens kostenlos, wenn man es selbst macht. Daher erhöht die Anmeldung die Kosten nicht und ein Balkonkraftwerk lohnt sich umso mehr.
Strafen bei nicht angemeldeten Balkonkraftwerken
Du meldest dein Balkonkraftwerk nicht an? Ein Bußgeld kann es zwar geben, ist aber nicht zu erwarten. Zumindest habe ich davon noch nichts gelesen. Wenn du die Anmeldung dennoch machst, dann hat das folgenden Vorteil: Der Stromnetzbetreiber prüft, ob der Stromzähler getauscht werden muss.
Da der Eigenverbrauch bei Balkonkraftwerken sehr hoch ist und wenig in das Stromnetz eingespeist wird, ist es unwahrscheinlich, dass ein Strombetreiber davon etwas mitbekommt. Falls doch, kann man mit Post rechnen und muss die Anmeldung nachholen.
Ordnungswidrigkeit
Wer es versäumt das Balkonkraftwerk anzumelden oder es bewusst nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Theoretisch gibt es darauf bis zu 50.000 € Bußgeld. In der Praxis sind die Bußgelder aber deutlich geringer. Strafzahlungen können bis zu zehn Euro monatlich für jedes Kilowatt der installierten Leistung erreichen.
Wichtige Fragen rund um die Balkonkraftwerk-Anmeldung
Kann man 800 Watt Balkonkraftwerk anmelden?
Jedes Balkonkraftwerk musste bis Mai 2024 dem Netzbetreiber gemeldet werden. Anlagen bis 600 Watt Peak müssen vom Netzbetreiber nicht genehmigt werden. Also ja!
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht angemeldet habe?
Es greift § 95 Energiewirtschaftsgesetz. Es drohen Strafen bis 50.000 €, wenn du deine Anlage nicht dem Marktstammdatenregister anmeldest. Die konkrete Strafe ergibt sich aus der Leistung des Balkonkraftwerks.
Kann der Netzbetreiber ein Balkonkraftwerk erkennen?
Wenn genügend andere Verbraucher an dem Netzstrang hängen, kann der Netzbetreiber es nicht erkennen. Allerdings kann der Netzbetreiber es am Stromzähler erkennen, wenn dieser den abließt.
Kann der Netzbetreiber ein Balkonkraftwerk ablehnen?
Der Netzbetreiber kann bei einer fehlenden Anmeldung das Balkonkraftwerk nicht verbieten. Möglich ist das nur, wenn die Anlage eine Störung verursacht oder der Stromzähler zurückdreht!