Letzten Freitag waren wir persönlich im Rathaus Sehnde, um den Bauantrag abzugeben. Damit waren wir im Baugebiet Kleewiesen die Dritten, die einen Bauantrag eingereicht haben. Doch was steht in so einem Bauantrag drin? Worauf ist zu achten und wer darf den Antrag auf Baugenehmigung eigentlich stellen?
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Was ist ein Bauantrag?
Der Bauantrag ist ein Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.
Bevor wir den Bauantrag ausfüllen konnten, mussten zunächst mit dem Architekten einige Dinge abgesprochen werden. So hat unser Architekt unseren Wünschen entsprechend den Grundriss entworfen.
Wenn ihr euch den Bauablaufplan anschaut, werdet ihr feststellen, dass wir bereits einen guten Teil der Bauplanung bereits geschafft haben. Den entsprechenden Beitrag mit unserem Grundriss reichen wir nach, sobald die Baugenehmigung da ist!
Entwurfsverfasser und Bauherr unterzeichnen
Der Antrag selbst muss der Bauordnung und Bauvorlagenverordnung entsprechen. Die sind in jedem Bundesland anders. Im Normalfall muss es einen Entwurfsverfasser geben, der bauvorlagenberechtigt ist.
Er muss das Bauantragsformular (genau wie der Bauherr) unterzeichnen. Des Weiteren muss es jemanden geben, der die Statik berechnet (Tragwerksplaner).
Bauantrag: Inhalte und Voraussetzungen
Wir haben einen „Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren § 63 NBauO“ ausgefüllt. Woraus der besteht? Schaut selbst:
- Bezeichnung der Baumaßnahme
- Baugrundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Bauherr(in)
- Entwurfsverfasser(in)
- Tragwerksokaber(in)
- Früher erteilte Bescheide (leer)
- Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen
- Baulasten
- Erschließung
- Heizung
- Informationen über beigefügte Unterlagen
- Weitere Nachweise und Angaben
Als Anlagen und weitere Dokumente sind dem Bauantrag angefügt:
- Erklärung zum Nachweis nach EEWärmeG als Ergänzung zur Bauvorlage
- Formular zu statistischen Zwecken an den LSKN (Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen)
- Amtliche Karte im Maßstab 1:5000 vom LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen)
- Einfacher Lageplan zu einem Bauvorhaben im Maßstab 1:500 vom LGLN – Plan und Karte haben übrigens 182,55 Euro gekostet
- Grundstückaufteilungsplan
- Freiflächenplan 1:250 (Abstände)
- Ermittlung der Gebäudeklasse
- Baubeschreibung (gemäß § 5 BauVorlVO)
- Nachweis der Geschossigkeit
- diverse Schnitte (Ansichten)
- Ermittlung der Grund- und Geschossfläche
- Rauminhalte nach DIN 277
- Grundriss + Ansichten
Nun dürfen wir uns gedulden. Wir rechnen damit, dass wir Januar 2014 eine Antwort erhalten. Warum so lange? In Sehnde sind 2 Personen für die Bauanträge zuständig. Da unseren Infos nach fast alle Grundstücke verkauft sind, dürften die beiden Zuständigen einiges zu tun haben. Wenn es früher eine Antwort gibt, freuen wir uns natürlich umso mehr. :-)
Was sonst passiert ist: Erste Rechnungen
Nebenher sind bei uns auch die ersten Rechnungen eingegangen. Neben dem Architekten wollten auch das LGLN (für die Pläne) und das Notarbüro ihr Geld für ihre Arbeit haben.
Vom Notar haben wir bereits Fotokopien des notariell beurkundeten Kaufvertrags und der Grundschuldbestellungsurkunde erhalten. Es tut sich also einiges. Demnächst werden wir die Anträge für Anschlüsse losschicken (Strom, Kabel, Telefon, Kanalanschluss).
Hier ein recht aktuelles Foto vom Baugebiet: